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Universit?ten / Fachhochschulen

 

Glossar

Bei der Zulassung zum Studium gelten für diesen Personenkreis besondere Bedingungen. Nicht als A. zählen die sog. Bildungsinländer und Angehörige eines Mitgliedslandes der EU.

Größter Hörsaal einer Hochschule.

Selbstverwaltetes Organ, das die Interessen der Studenten an Hochschulen vertritt und für dessen Finanzierung bei der Immatrikulation bzw. Rückmeldung Beiträge erhoben werden. Die Mitglieder werden jedes Jahr vom Studentenparlament gewählt.

Umgangssprachliche Bezeichnung für einen Mitarbeiter im wissenschaftlichen Dienst, der auch Lehrveranstaltungen abhält.

Allgemeine Studienberatung. S. ZSB.

Ursprünglich bezeichnete Alumni den Zögling bzw. Pflegling einer Lehranstalt. Heute steht Alumni im angelsächsischen Sprachbereich für Absolventinnen und Absolventen aller akademischen Grade und ehemalige wissenschaftsverwandte Mitglieder einer Hochschule.

Berechtigung zum Studium aller Fachrichtungen an allen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland. Die A. H. erwirbt man z. B. mit dem Abitur, jedoch auch i. d. R. durch den Abschluss eines ersten Hochschulstudiums (z. B. an einer Fachhochschule).

Einrichtung einer Hochschule für die Belange ausländischer Studieninteressenten und Studenten sowie Deutsche, die im Ausland studieren wollen.

 

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