Aus wichtigen Gründen können Studierende auf Antrag vom Studium beurlaubt werden, jedoch nicht im ersten Fachsemester. Wichtige Gründe sind z. B. Krankheit, Schwangerschaft, Auslandsstudium. Ein Urlaubssemester zählt nicht als Fach-, wohl aber als Hochschulsemester. Man behält also seinen Studienplatz, ohne Studienleistungen ablegen zu müssen. Versicherungsrechtlich ist eine beurlaubte Studierende jedoch keine Student, was auch negative Auswirkungen auf die Möglichkeit der Übernahme von "Studenten-Jobs" hat.